LAGE- in Puerto de la Cruz, ca. 1,5 m zum Strand
- zum Flughafen (TFN) ca. 28 km
- zum Lago Martianez ca. 2 km 
AUSSTATTUNG- 31 Zimmer
- Rezeption (24 Stunden), Lifte, WLAN in allen öffentlichen Bereichen (inklusive)
- Buffetrestaurant mit Terrasse, Themenabende (einmal pro Woche)
- Bars
- 2 TV Räume, Spielesalon
- gegen Gebühr: Wäscheservice, Arzt (auf Anfrage) 
STRAND & POOL- öffentlicher feinsandiger Strand
- Swimmingpool (wetterabhängig)
- 2 Sonnenterrassen
- Liegen und Sonnenschirme am Pool inklusive, am Strand gegen Gebühr
VERPFLEGUNG
Halbpension
- Frühstück und Abendessen in Buffetform
SPORT, WELLNESS & UNTERHALTUNG- Gegen Gebühr: Golfplatz, Wassersport am Strand (lokale Anbieter), Reiten, Fahrradverleih
INFORMATIONEN- Kreditkarten: VISA, MasterCard
- Sprachen: Spanisch, Englisch 
- Check-in ab 14.00, Check-out bis 12.00 Uhr
- Landeskategorie 2 Sterne 
STANDARDZIMMER- ca. 16 m², Balkon
- Doppelbett oder 2 Einzelbetten
- Dusche, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, WLAN (inklusive), Miet-Safe 
DREIBETTZIMMER- ca. 18 m², Balkon
- Doppelbett und Einzelbett oder 3 Einzelbetten
- Dusche, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, WLAN (inklusive), Miet-Safe
FAMILIENZIMMER- ca. 18 m², Balkon
- Doppelbett und 2 Einzelbetten oder 4 Einzelbetten
- Dusche, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, WLAN (inklusive), Miet-Safe
Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen 
Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten 
Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig. 
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die 
spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine 
Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
 
(Stand: Dezember 2024)
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzu